Reha-Nachsorge-Gruppen

Die Kosten für die Nachsorge werden von der Rentenversicherung übernommen, wenn:

  • Sie an einer ganztägig ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation der DRV teilgenommen haben und
  • Sie eine entsprechende Empfehlung von Ihrem behandelnden Arzt/Psychotherapeuten in der Rehabilitationseinrichtung erhalten haben
Sie haben keinen Anspruch auf eine Nachsorge, wenn:
  • Sie einen Antrag wegen Altersrente gestellt haben oder
  • eine Vollrente wegen Alters oder
  • eine Teilrente wegen Alters von wenigstens 2/3 der Vollrente beziehen.