Die Kosten für die Nachsorge werden von der Rentenversicherung übernommen, wenn:
- Sie an einer ganztägig ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation der DRV teilgenommen haben und
- Sie eine entsprechende Empfehlung von Ihrem behandelnden Arzt/Psychotherapeuten in der Rehabilitationseinrichtung erhalten haben
Sie haben keinen Anspruch auf eine Nachsorge, wenn:
- Sie einen Antrag wegen Altersrente gestellt haben oder
- eine Vollrente wegen Alters oder
- eine Teilrente wegen Alters von wenigstens 2/3 der Vollrente beziehen.