Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Kosten für eine Psychotherapie oder Krisenintervention bei mir nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens, das ein bestimmtes Verfahren erfordert. Die Anzahl der Psychotherapeuten, die mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abrechnen können (sogenannte "Vertragspsychotherapeuten" mit „Kassensitz“), ist durch die Kassenärztliche Vereinigung begrenzt. Da der Bedarf an Psychotherapie durch die begrenzt zugelassene Anzahl der Vertragstherapeuten jedoch nicht vollständig gedeckt wird, und sich für PatientInnen häufig sehr lange Wartezeiten ergeben, erlaubt § 13 Abs. 3 SGB V (Sozialgesetzbuch) die Kostenerstattung Ihrer Psychotherapie durch Ihre Krankenkasse auch in einer Privatpraxis, wie ich sie führe. Mit der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin und dem Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin verfüge ich über die vorausgesetzten Qualifikationen für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Nähere Informationen zum Verfahren der Kostenerstattung erhalten Sie über den Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer https://www.bptk.de/psychotherapie-krankenkassen-verzoegern-und-informieren-falsch/. Falls Sie sich für diese Variante entscheiden, berate ich Sie gern über die Vorgehensweise der Beantragung.