Im Falle von Selbstzahlern rechne ich 110,00 Euro pro Sitzung (50 Minuten) ab. Bei Abrechnung über private Krankenversicherungen und Beihilfestellen rechne ich nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten GOP ab. Dort gibt es seit Juni 2024 eine neue Abrechnungsempfehlung. Das entspricht der Ziffer 870 100,55 Euro pro Sitzung (50 Minuten) + Analogziffer 801 á
33,58 Euro pro 50 Minuten. Kurzzeittherapien werden nach der Analogziffer 812 (134,06 Euro) pro 50 Minuten abgerechnet. Für weitere Leistungen wird entsprechend der GOP-Tabelle abgerechnet
(Berichtserstellung, Diagnostik).
Im Falle von Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen im Kostenerstattungsverfahren rechne ich nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab EBM der gesetzlichen Kassen
ab.